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Patienteninformation & FAQ
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Zögern Sie ansonsten nicht, uns zu kontaktieren.
Verordnung
Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 14 Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.
Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.
Wir wissen, dass die Massage den Körper entspannt, jedoch ist bei Beschwerden in den meisten Fällen eine andere therapeutische Intervention langfristig sinnvoller, um die Schmerzen nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich die auf dem Rezept verordnete Therapie (MT, KG etc.) durchführen.
Die Anzahl der verschreibbaren Physiotherapiesitzungen pro Jahr variiert je nach individuellen Faktoren wie medizinischen Problemen, ärztlicher Diagnose und Gesundheitsrichtlinien. Es gibt keine allgemeingültige Regelung, und die Verschreibungshäufigkeit wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Der Therapieplan kann anfangs höher sein und wird entsprechend dem Fortschritt des Patienten angepasst. Physiotherapie ist oft Teil eines umfassenden Behandlungsplans, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. Bei Fragen zur Verschreibungshäufigkeit ist eine direkte Rücksprache mit dem Arzt oder Physiotherapeuten ratsam, um genaue Informationen für den individuellen Fall zu erhalten.
Praxisbesuch
Ja, bitte halten Sie Ihre Verordnung während des Telefonats griffbereit. Sie können den ersten Termin telefonisch reservieren und anschließend persönlich vor Ort weitere Termine vereinbaren. Nehmen Sie sich vor Ihrer ersten Behandlung 10 Minuten für die weitere Terminvergabe Zeit, um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten. Alle Termine zu den Folgeverordnungen können Sie selbstverständlich telefonisch mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen verbindlichen Termin handelt und Ihnen bei Nichtwahrnehmung dieses Termins eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt wird.
Um alle Termine verbindlich zu reservieren, kommen Sie nach dem Telefonat gerne persönlich in der Praxis vorbei und vereinbaren diese. Somit sichern Sie sich eine regelmäßige Terminfolge.
Bei Ihrem ersten Praxisbesuch bitten wir Sie, Ihre Versichertenkarte und Ihre Verordnung vom Arzt mitzubringen. Sinnvoll ist es, wenn Sie zum ersten Termin alle relevanten Dokumente, wie z.B. Befunde von OP-Berichte, Röntgenaufnahmen oder MRT (Kernspintomographie) etc. mitbringen. Diese werden in der Praxis digitalisiert und dienen lediglich der Dokumentation und Befundaufnahme unsererseits. Dabei ist Ihnen unsere Schweigepflicht gewiss! Bitte beachten Sie, dass wir digitale Befunde vom Arzt in Form von CDs nicht öffnen können.
Behandlung
Dies ist abhängig von der verordneten Therapie seitens des Arztes. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit ca. 20 Minuten. Bei manchen Heilmitteln muss jedoch mehr Zeit eingeplant werden, ebenso, wenn mehrere verschiedene Behandlungen geplant und verschrieben worden sind. Wie viel Zeit sie einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.
Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich Versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Physiotherapiepraxen. Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine "Praxisgebühr", sondern eine Verordnungsgebühr und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.
Die Zuzahlung ist beim ersten Termin fällig und ist vorzugsweise Bar zu entrichten. Alternativ akzeptieren wir auch eine EC-Kartenzahlung.
Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG), Bundeswehr sowie bei Privatverordnungen sind ebenfalls keine Zuzahlungen zu leisten.
In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage spätestens 24 Stunden zuvor Bescheid geben. Die Terminabsagen sollten in der entsprechenden Praxis erfolgen. Gerne können Sie uns hierfür anrufen, eine E-Mail schicken oder auch auf unsere Mailbox sprechen.
Für den Fall, dass reservierte Termine nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, wird Ihnen dieser Termin privat in Rechnung gestellt. Die Kosten beziehen sich auf die Leistung, die wir erbracht hätten (ca. 30€).
Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.
Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar nach § 615 BGB.
Hauptsächlich versuchen wir immer Termine bei ein und demselben Therapeuten zu vereinbaren.Allerdings kann es durch mehrere Faktoren (Terminverschiebung, Urlaub Krankheit etc.) dazu kommen, dass einige Behandlungen von einem anderen Kollegen durchgeführt werden.
In diesem Fall seien Sie unbesorgt: Ihr Therapieverlauf wird digital dokumentiert, somit ist jeder Therapeut im Vertretungsfall gut informiert! Des weiteren ist die Qualitätssicherung sowohl durch externe als auch interne Fortbildungen gesichert. In einigen Fällen ist es sogar ratsam im Sinne des Vieraugenprinzips, einen weiteren Therapeuten zu Rate zu ziehen.
Vor der Verordnung von Heilmitteln muss sich der Arzt unter Einbezug entsprechender Diagnostik vom Zustand des Patienten überzeugen und diesen dokumentieren. Dies gilt auch für Folgeverordnungen.
Hierbei empfehlen wir dem Patienten bei einer gewünschten Fortsetzung der Therapie rechtzeitig den Arzt zu kontaktieren, um die kontinuierliche Therapie zu gewährleisten.
Ja, schauen Sie bitte bei den Leistungen der Standorte.
Physiotherapie sollte im Allgemeinen nicht schmerzhaft sein, sondern darauf abzielen, Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und die funktionelle Gesundheit zu fördern. Der Therapeut passt die Behandlung an individuelle Bedürfnisse an. Nach der Physiotherapie kann es zu leichtem Unbehagen kommen, besonders wenn Muskeln und Gelenke mobilisiert oder neu aktiviert werden. Dieses Unbehagen sollte kontrolliert und tolerierbar sein. Bei starken oder anhaltenden Schmerzen nach der Behandlung ist es wichtig, dies dem Therapeuten mitzuteilen, damit er die Behandlung anpassen kann.
Nach der Physiotherapie sind vorübergehende leichte Schmerzen normal, besonders wenn die Therapie auf bestimmte Problemstellen oder muskuläre Dysbalancen abzielt. Gründe für diese Schmerzen können eine Muskelreaktion, Aktivierung vernachlässigter Muskeln, Gewebsveränderungen durch Manipulationstechniken und die Stimulation des Nervensystems sein. Es ist wichtig, dem Physiotherapeuten Schmerzen oder Unbehagen mitzuteilen, damit er die Intensität oder Techniken anpassen kann. In den meisten Fällen sollten die Schmerzen nicht stark oder langanhaltend sein, jedoch sollte bei starken oder anhaltenden Schmerzen dies dringend mit dem Therapeuten besprochen werden.
Physiotherapie ist ein fortlaufender Prozess, der nach Beschwerden, Erkrankungen oder Operationen erfolgt. Die Wirkung kann variieren und ist abhängig von Problemtyp, individueller Reaktion und Therapiefrequenz. Einige Patienten erleben möglicherweise nach wenigen Sitzungen eine spürbare Verbesserung, besonders bei akuten Problemen oder gezielter Intervention. Bei Chronischen Zuständen kann es jedoch auch länger dauern. Heimübungen unterstützen oft den Therapieeffekt. Bei fehlenden Fortschritten ist eine Anpassung der Pläne mit dem Therapeuten ratsam.
Nach der Physiotherapie ist ausreichendes Trinken wichtig, da es die Durchblutung anregt, den Abtransport von Stoffwechselabbauprodukten begünstigt, die Muskelaktivität unterstützt, Dehydratation verhindert und den Heilungsprozess nach Verletzungen fördert. Individuelle Flüssigkeitsbedürfnisse variieren; regelmäßiges Trinken wird empfohlen, um die positiven Effekte zu unterstützen und die Genesung anzutreiben.
Erstverschlimmerung, als "Heilungsreaktion", tritt nach Beginn der Physiotherapie auf, mit vorübergehendem Anstieg der Beschwerden. Die Dauer kann abhängig von Therapieart, Problemtyp und individueller Reaktion variieren. In der Regel dauert sie nicht länger als zwei Wochen. Bei starken, anhaltenden Symptomen sollten sie dies ihrem Physiotherapeuten mitteilen. Der Therapeut kann dann die Behandlungspläne anpassen, um sicherzustellen, dass die Therapie angemessen ist. Kurzfristige Symptomverschlechterung ist jedoch oft Teil des natürlichen Heilungsprozesses.
Allgemeines
Dies richtet sich nach dem jeweiligen Bruttohaushaltseinkommen und wird individuell berechnet.
Für mehr Infos über die Zuzahlungsbefreiung sollten Sie ihre Krankenkasse kontaktieren.
Eine Ausfallgebühr entsteht ausschließlich durch Eigenverschulden des Patienten und wird dementsprechend von den Krankenkassen nicht erstattet. Selbstverständlich bekommen Sie dafür einen Ausweichtermin angeboten.
Sie können vor Ort in Bar oder mit EC-Karte zahlen.